KMU können auch 2027 von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen profitieren

18. August 2026

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 mit einem gesteigerten Fördervolumen beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sind in ihrer Finanzierungssituation aber strukturell benachteiligt. Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen daher auf der Stärkung des Zugangs zu Finanzierung für Gründungen einschließlich Unternehmensnachfolgen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.

Ein im Vergleich zu 2026 um 600 Mio. Euro gesteigertes Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme wird mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 ermöglicht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung, mit welcher der Mittelstand in Bezug auf zukunftsorientierte Technologien wie künstliche Intelligenz unterstützt wird. Zudem werden für die Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung außerhalb der KfW 780 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen zum Beispiel die Finanzierungen über den High-Tech Gründerfonds und die Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Die ERP-Mittel werden über die KfW im Zusammenspiel mit Geschäftsbanken in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Diese zeichnen sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus. Im Bereich der Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung wird eine wichtige Unterstützung für wegweisende und wachstumsfördernde Zukunftsinvestitionen angeschoben.

Zum ERP-Sondervermögen

Das ERP-Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen. Seit über 75 Jahren fördert es die deutsche Wirtschaft. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können.

Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die KfW zur Verfügung gestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.

Quelle: BMWE
Foto: Mathias Lochner/stock.adobe.com

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