INVEST-Programm um vier Jahre verlängert

8. Februar 2023

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird mit Wirkung zum 6. Februar 2023 für weitere vier Jahre – bis zum 31. Dezember 2026 – verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit weiterhin bezuschusst. Und: Die zum 1. März 2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden zum Teil wieder zurückgefahren.

Bereits seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Startups.

In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sogenannten Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt.

Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 1. März 2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. So werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 %. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Anschluss-Investments sind jedoch entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.

Quelle: BMWK
Foto: Sunny studio/stock.adobe.com

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